Vollmacht sticht Betreuung. So einfach kann man das sagen.
Besteht eine gültige Vorsorgevollmacht auf eine Person Ihres Vertrauens, bedarf es keiner Rechtlichen Betreuung damit Ihre Anglegenheiten im Falle des Falles geregelt werden können.
Grundsätzlich sind Sie in der Art und Weise frei, wie Sie eine solche Vorsorgevollmacht formulieren und inhaltlich ausgestalten. Sie können sich an der Vorlage des Bundesministeriums für Justiz orientieren oder die Vorlage in der vorliegenden Form benutzen.
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen dringend, sich vorab ergänzend beraten zu lassen. Viele Betreuungsvereine und Beratungsstellen beraten unentgeltlich zu diesen Themen. Diese werden im Gegenzug durch die Landesbehörde finanziell gefördert. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine kostenfreie Beratung durch mich nur im Sinne einer telefonischen Kurzberatung möglich ist.
Eine Vorlage zum herunterladen finden Sie hier: