Die Ausstellung einer Betreuungsverfügung ist eine gute Möglichkeit für später vorzusorgen. Haben Sie eine Vertrauensperson, die im Falle eines Falles wesentliche entscheidungen für Sie treffen kann und soll, haben Sie schon heute die Möglichkeit, diese Person als Ihren Wunschbetreuer oder Ihre Wunschbetreuerin zu benennen. Dies kann auch ein BErufsbetreuer sein, zu dem Sie vorher Kontakt aufnahmen können, um diesen kennen zu lernen. Ebenso können Sie bestimmte Personen ausschließen, etwa Verwandte zu denen Sie kein Vertrauen haben.
Grundsätzlich sind Sie in der Art und Weise frei, wie Sie eine solche Betreuungsverfügung formulieren und inhaltlich ausgestalten. Sie können sich an der Vorlage des Bundesministeriums für Justiz orientieren oder die Vorlage in der vorliegenden Form benutzen.
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen dringend, sich vorab ergänzend beraten zu lassen. Viele Betreuungsvereine und Beratungsstellen beraten unentgeltlich zu diesen Themen. Diese werden im Gegenzug durch die Landesbehörde finanziell gefördert. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine kostenfreie Beratung durch mich nur im Sinne einer telefonischen Kurzberatung möglich ist.
Hier können Sie die Vorlage herunterladen: