Sie haben die Möglichkeit, schon heute Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Sie im Alter oder bei einem vorherigen Bedarf an Rechtlicher Betreuung nicht von einer unbekannten Person betreut werden, sondern vom Menschen Ihrer Wahl.
Das Stichwort heißt "Betreuungsverfügung"
Eine Betreuungsverfügung kann nicht nur auf Ihren Ehepartner oder direkte Angehörige lauten, sondern kann auch auf eine anderen Vertrauensperson Ihrer Wahl, einen staatlich anerkannten Betreuungsverein oder einen freien Berufsbetreuer ausgestellt sein.
Der Vorteil: Sie lernen den Menschen der Sie später einmal betreuen soll schon heute kennen und können Ihre Wünsche zu einer späteren Betreuung angeben.
Wir, als Büro für ressourcenorientierte Rechtsfürsorge bieten Ihnen an, eine auf uns lautende Betreuungsverfügung auszustellen und diese zusätzlich mit einigen Angaben zu Ihren Wünschen und Lebensvorstellungen sowie einer Patientenverfügung zu kombinieren.
Im Betreuungsfall können Sie sich dann sicher sein, von uns optimal und nach Ihren Wünschen betreut zu werden.
Eine Betreuungsverfügung kann übrigens jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei.
Eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung finden Sie auch in unserer Serviceabteilung unter: Betreuungsverfügung