Zunächst ist zusammenfassend zu bemerken, dass eine Rechtliche Betreuung nicht zu vergleichen ist mit der früheren "Entrechtungspraxis", sondern diese für die betroffenen Menschen eine sinnvolle Hilfe darstellen kann. Der Rechtliche Betreuer ist zunächst dem Willen des betreuten Menschen verpflichtet und versucht im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung, diesen soweit wie möglich zu berücksichtigen. Kontrolliert wird er dabei durch das jeweils zuständige Amtsgericht, was zusätzliche Sicherheit verspricht.
Dennoch gibt es viele Menschen, die sich darum sorgen, irgendwann einmal von einem wildfremden Menschen betreut zu werden und damit in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt zu werden.
Hierfür hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit zur Vorsorge geschaffen.
Durch die Abgabe einer sog. „Betreuungsverfügung“ kann Jedermann schon heute bestimmen, wer im Betreuungsfalle zum Rechtlichen Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung ist auch für das Gericht bindend, solange keine gravierenden Gründe vorliegen, die benannte Person zu übergehen.
In einer Betreuungsverfügung kann nicht nur der Ehepartner oder andere direkte Angehörige als gewünschter Betreuer/ gewünschte Betreuerin eingesetzt werden, sondern ebenso jede weitere Vertrauensperson oder auch ein Berufsbetreuer.
Eine Online ausfüllbare und ausdruckbare Betreuungsverfügung finden Sie auf unseren Serviceseiten zum Thema Rechtliche Betreuung unter Betreuungsverfügung
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